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CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung bei Duschabtrennungen ab September 2007

Die CE-Kennzeichnung wurde entwickelt, um einen einheitlichen europäischen Markt  zu unterstützen. Die Kennzeichnung ermöglicht den freien Handel innerhalb der Mitgliedsländer der EU. Für unterschiedliche Produktguppen sind dabei verschiedene Regelungen zu beachten. Im Bereich Sanitär wird die CE-Kennzeichnung für Duschabtrennungen ab September 2007 obligatorisch. Zur Erlangung der Kennzeichnung ist die Erfüllung der DIN EN 14428 erforderlich.

 

CE-Zertifizierungen können grundsätzlich durch den Hersteller selbst durchgeführt werden. Koralle stellt jedoch darüber hinaus die gleichbleibende Qualität der Produkte durch ein unabhängiges Prüfinstitut sicher. Der TÜV Süd prüft dabei zusätzlich die Übereinstimmung mit dem in Deutschland geltenden Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), in dem auch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr enthalten sind. Damit geht Koralle noch über die Anforderungen zur CE-Kennzeichnung hinaus. Bereits seit 2006 prüft Koralle auf diese Weise alle Produkte. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Produkte ab 01.September auf den Versandetiketten entsprechend gekennzeichnet.

 

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